01.03.2010
Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb
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Schwieriger ist die Lage bei Ehegatten und anderen Familienangehörigen, dies gilt wohl auch bei Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Bei der Beurteilung ist jedenfalls von folgenden Grundsätzen auszugehen:
• Eine Pflichtversicherung kann nur bei einer Beschäftigung mit Entgelt eintreten.
• Die Vereinbarung eines Entgeltanspruches ist keine notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages.
• Vom Ehegatten werden Arbeitsleistungen häufig im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht gem. §.90 ABGB erbracht.
• ACHTUNG: Der mitarbeitende Ehegatte hat aber nach §.98 ABGB einen zivilrechtlichen Anspruch auf angemessene Abgeltung, wobei es sich laut OGH um keinen Entgeltanspruch handelt.
Im Zweifel erfolgt die Mitarbeit des Ehegatten im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht, bei nicht wechselseitig zum Unterhalt berechtigten Verwandten ist hingegen ein „entgeltliches arbeitsrechtliches Verhältnis als bedungen” anzunehmen.
Aufwandsentschädigungen sind in der Regel kein Entgelt, sofern sie das steuerlich anerkannte Ausmaß nicht überschreiten.
Welche Schlussfolgerungen können daraus gezogen werden? Wenn die Mitarbeit nicht nur ausnahms- und aushilfsweise erfolgt, sollte auf jeden Fall eine genaue Prüfung erfolgen. Die Gefahr, dass seitens der Gebietskrankenkasse ein Dienstverhältnis unterstellt wird, ist jedenfalls groß.
Ist die Unentgeltlichkeit wirklich gewollt, ist unseres Erachtens jedenfalls ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, in welchem die Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart wird. Auch der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses muss gegebenenfalls ebenfalls „deutlich zum Ausdruck” kommen. Natürlich ist im Streitfall auch das Vorliegen einer Scheinvereinbarung (Vernehmung von Zeugen und Beteiligten) zu prüfen.
Jedenfalls aber sollte auch überlegt werden, ob die Unentgeltlichkeit wirklich die beste Variante ist. Sehr oft wird sich herausstellen, dass eine geringfügige oder Teilzeitbeschäftigung (mit ihren vielen verschiedenen Möglichkeiten) der bessere Weg ist. Als Stichworte seien beispielsweise der Erwerb von Versicherungszeiten, die Versicherung selbst und die Einkommensverteilung erwähnt.
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