06.08.2010
Risikofaktor Mensch
Im Trend der Zeit und in der Werbelinie der Produzenten liegen mechanisch befestigte, frei bewitterte Flachdachabdichtungen mit Folien oder auch Bitumenbahnen mit oberseitiger Schieferschuppenabstreuung. Der Vorteil der nicht mit schwerem Oberflächenschutz versehenen Oberfläche einer Dachabdichtung, insbesondere bei einer Flachdachabdichtung mit Folie, liegt klar darin, dass die Oberflächentemperatur durch den schweren Oberflächenschutz nicht gedämpft wird, das heißt die Diffusionsoffenheit der Folie voll zum Tragen kommt, und durch Temperaturunterschiede an der Rückseite der Folie auftretendes Kondensat rasch wieder abgeführt wird.
Aber, wird der Fachleser sagen und sich fragen, wo kann den da ein Nachteil zu sehen sein? Ich persönlich sehe diesen darin, dass die Oberfläche der Dachhaut vollkommen ungeschützt allen Einflüssen ausgesetzt ist. Regen ist ja noch harmlos, da kommt aber auch Hagel und Frostschub in bestimmten Zonen zum Tragen.
Und nicht zu vergessen, der Faktor Mensch in allen seinen Facetten. Durch die Gesetze ist ja die Verwendung einer Leiter über einer bestimmten Gebäudehöhe ausgeschlossen, also veranlassen viele Bauherren, dass fixe Aufstiegsleitern – und bei machen Industrieobjekten, auf denen sich Klimageräte befinden, auch Stiegenhäuser – für den problemlosen Aufstieg errichtet werden. Das hat Vorteile aber auch Nachteile: Über ein Stiegenhaus kann auch der Bauwerksabdichter bequem und problemlos die Dachfläche eines Flachdachs bei Wartungsarbeiten erreichen. Es ist jedoch auch dem Unbefugten möglich, das Flachdach ohne große Gefahr zu begehen, gegebenenfalls aber auch dafür zu sorgen, dass großer Schaden entsteht.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus einer ca. 5.000 Quadratmeter großen Dachfläche, die nach drei Jahren ganz plötzlich nach den Angaben des Bauherren bzw. seiner Hausverwaltung undicht geworden ist, und an dem laut Bauherr nun ein Mangel vorliegen soll. Der Bauwerksabdichter meinte: „Wieso ein Mangel, das Dach ist drei Jahre alt und bisher gab es keinen Grund zur Klage”. Im selben Zug mit der Meldung des Wassereintritts wurde die Haftbriefsumme von der Bank eingefordert und zu allem Überfluss ein Schaden geltend gemacht, der ca. 30 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme betrug. Angeblich war die Rolltreppe im Objekt durch einen Wassereintritt nicht mehr funktionsfähig und ein Geschäft musste deswegen gerade zur Hauptgeschäftszeit geschlossen werden.
Der Bauwerksabdichter hat sich erstmals außergerichtlich gewehrt. Wir haben die Dachfläche begangen und besichtigt. Als SV muss man ja neugierig sein und auch jene Stellen besichtigen, die üblicherweise von keinem Mensch begangen werden, da schwer erreichbar. Auch auf diesem Flachdach war es so, der Bauherr (sein Vertreter) meinte: „Da hinter den Klimageräten, da geht niemand hin und bei den Lüftungskanälen rinnt es nicht hinein, sondern vor den Geräten”. Ich habe das ausgemessen, die Läge der Dreifeldträger betrug 15,0 Meter, die Einrinnstellen lagen über einem Träger, auf den die Trapezbleche gestoßen waren – einen Teil des Festgestellten sehen Sie am Bild oben. Eine Vielzahl von zerbrochenen Bierflaschen über eine Fläche von gut 100 Quadratmeter verteilt war dort vorzufinden.
An mehreren Stellen war die Flachdachabdichtung aus PVC-P Folie perforiert – und da hat es auch den Wassereintritt gegeben. Dass der Austritt mit dem Eintritt nicht ident war, ist für den Fachmann logisch. Nicht erklärbar war für den Bauherren auf den ersten Blick, wieso das Wasser unter die Dampfbremse gelangen konnte. Die Erklärung, dass die Dampfbremse durch die mechanische Befestigung perforiert sei und durch die Perforierungen das Wasser unter diese gelangt, am Trapezblech entlang rinnt und beim Stoß der TR-Bleche austritt, klang dann doch plausibel.
Aber: Der Bauwerksabdichter sollte es gewesen sein, das heißt sein Personal hat da Siesta gehalten und die Flaschen zerschlagen. Diese Behauptung war nur mehr die Suche nach einem Zahler des Schadens für mich, denn der Auftraggeber hat seine Sorgfaltspflicht, den Zugang zum Dach sicher abzuschließen, nicht erfüllt.
Wir kamen nach einiger Diskussion doch überein, dass der Bauwerksabdichter die PVC-P Folie großflächig austauschen solle, der Zugang zum Dach abgeschlossen wird und ein Schlüssel in der Centerleitung mit einem Besuchsbuch, in welches sich jeder der das Flachdach betritt, eintragen muss.
Der Bauherr hat auch noch, damit er sicher gehen kann, dass das Dach einer regelmäßigen Inspektion unterzogen wird und die Gullys gereinigt werden, mit dem Bauwerksabdichter einen Wartungsvertrag abgeschlossen.
Die Verursacher des Schadens und der Beschädigungen an der Flachdachabdichtung wurden im Übrigen gefunden und das Unternehmen, bei welchem diese Mitarbeiter beschäftigt waren, ist auch für die Kosten der Behebung eingestanden.
Gerhard Freisinger




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