

08.09.2009
Wussten Sie, dass …

Wie so oft erwarte ich ein „ja natürlich”, merke ich doch selber in meinem Betrieb, die vorhandenen Hände reichen nicht aus, um alles so rasch wie gewünscht zu erledigen. Sie, geneigter Fachleser, wissen schon nach diesen wenigen Zeilen, der Artikel ist unter dem Eindruck der schweren Unwetter, verbunden mit dem zusätzlichen Arbeitsaufwand rasch zu reagieren, entstanden. Sie haben recht, aber ich wäre nicht ich, wenn nicht da noch so manches dahinter stecken würde.
Wir sollten nicht gerade vom Jetzt leben und auch ein wenig in die Zukunft der Normalisierung schauen, und da fällt mir immer wieder die ÖNORM B 2110:2009 ein. In dieser lese ich im Abschnitt 7.2.1 unter anderem „ist im Vertrag keine Definition der Vorhersehbarkeit von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen oder Naturereignissen festgelegt, gilt das 10-jährliche Ereignis als vereinbart.” (Seite 26)
Könnte dieser Satz aber nicht doch für den Bauwerksabdichter bedeuten, dass, wenn die Hagelschläge und Sturmereignisse periodisch wiederkehren und wir unserem Kunden ein freies Angebot mit einer mechanisch befestigten Flachdachabdichtung empfohlen haben, den Auftrag erhielten und ausführten, dass nach vielen Jahren, wenn schon keiner mehr von uns sich an die Baustelle erinnern kann, ein findiger Kunde, oder dessen Rechtsvertreter auf die Idee kommen könnte: Wir haben seinerzeit falsch beraten, da das schwere Unwetter (Sturm, Hagelschlag), welches nunmehr für die Zerstörung der Dachhaut gesorgt hat , vor 9,9999 Jahren schon einmal vorgekommen ist, und wir das bei der Beratung berücksichtigen hätten sollen.
Der zitierte Satz ist zwar der Sphäre des AG zugeordnet, aber wie bei einer solchen Zuordnung üblich, gilt auch für die Beratung, dass die Vorsorge gegen dieses Ereignis zu berücksichtigen wäre.
Ausjudiziert ist die Sache natürlich noch nicht, deshalb drücke ich ja auch nur meine Sorge über den zulässigen Umkehrschluss aus, denn derzeit wird verstärkt von der Industrie und auch von uns selbst – auch wegen der Ressourcenschonung bei größeren Dachflächen – die mechanisch befestigte, die Dachhaut durch keinen schweren Oberflächenschutz geschützte Flachdachausbildung angeboten und empfohlen.
Sollte also die Annahme Wirklichkeit werden, so wäre die alternative Lösung, noch dazu mit einem positiven Umweltaspekt, das extensive begrünte Flachdach. Wie gehen sparsam mit den Ressourcen um, sorgen für einen wesentlich langsameren Abfluss der Meteorwässer (Reibungsbeiwert 0,3), damit für eine Verbesserung der Grundwassersituation und schaffen ein angenehmes Raumklima in den unter der begrünten Dachfläche befindlichen Räumen.
Es könnte eine Win-Win-Situation entstehen. Der AG investiert zwar zum Errichtungszeitpunkt ein wenig mehr Geld in sein Flachdach, dieses tut uns wiederum gut. Allerdings, der Nutzen eine langlebige dauerhaft begrünte Dachfläche bei entsprechender Wartung mit den Nebeneffekten der angenehmeren Raumklimate und bei einem Unwetter nicht nachdenken zu müssen, ob am nächsten Tag das Innere des Objekts, somit ein Vielfaches an Werten, noch trocken und funktionsfähig vorhanden ist, sorgt ja auch für Lebensqualität des AG. Und das sollte doch auch die geringfügigen Mehrkosten bei der Errichtung eines Flachdaches mit einer Begrünung die Mehrkosten rechtfertigen.
Zur Person
Gerhard Freisinger
Bundesstraße 256
8071 Gössendorf
T: 03135/477 63
F: 03135/474 20
E: gfreisinger@fda-dachbau.com,gfreisinger@sv-netzwerk.at
Landesinnungsmeister-Stellv. Gerhard Freisinger ist Bundessprecher der Berufsgruppen Schwarzdecker und Abdichter gegen Druckwasser und Feuchtigkeit in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe sowie Allgemein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für baugewerbliche Tätigkeiten.Außerdem ist Gerhard Freisinger ständig akkreditiertes, stimmberechtigtes Mitglied des ON-Instituts in zahlreichen Ausschüssen.
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