

08.09.2009
„Beim Reden kommen die Leut zusammen”
Text: Gerhard Freisinger
Allg. gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für baugewerbliche Tätigkeiten.

Die Flachdacheindeckung im gedämmten Bereich der Betondecke besteht aus einer geklebten Dampfsperre mit Alueinlage, zwei Lagen Wärmedämmung EPS-W 25, über die gesamte Fläche des Flachdaches ist eine FPO-Folie 1,8 Millimeter dick mechanisch befestigt verlegt. Das Vordach ist ungedämmt ausgeführt und die obere Vollschalung der Holzkonstruktion überragt die Betondecke um die Dicke der Wärmedämmung.
Einen SV ruft man meist nur, wenn sich die Parteien, also Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN), nicht einigen können. In diesem Fall hat der AG bereits seinen Rechtsberater einen bösen Brief schreiben lassen und mit Ersatzvornahme gedroht, dies obwohl der AN seiner Meinung nach Verbesserungen, welche das Eindringen von Meteorwässer verursachten, beseitig haben sollte. Ganz so war es doch nicht, denn zu unterschiedlichen Zeiten ist halt da und dort doch noch je nach Regenintensität ein nasser Fleck entstanden, und was vom AN nicht verstanden wurde: Es hat der AG immer wieder geschrieben, dass das Dach, also die Dachhaut bald wegfliegen würde, da die Dachhaut aus Folie „flattere”.
Der AN hat das, und das ist für den Bauwerksabdichter ja logisch, mit dem Befestigungsabstand in der Fläche bei 2,0 Meter breiten Bahnen für das übliche Pumpen gehalten. Nachdem der Karren schon so verfahren war, dass die beiden nicht mehr miteinander gesprochen haben, sondern nur noch brieflich miteinander verkehrten, hat der AN nach der ersten Klagsdrohung und vor allem der Weigerung des Kunden die Rechung vollständig auszugleichen, mich über seinen Anwalt kontaktiert. Meine Aufgabe sollte es sein, das Objekt zu besichtigen, eine Befundaufnahme vorzunehmen und ein Gutachten über die fachgerechte Ausführung der Flachdachabdichtung auszuarbeiten. Ehrlicherweise muss ich sagen, zuerst wollte ich nicht, aber nach der Zusendung der Unterlagen und Bilder dachte ich mir, wenn alles so wie es dargelegt ist, ausgeführt wurde, verstehe ich die Zahlungsweigerung des AG nicht. Ich bin also doch hingefahren, habe beide Parteien um die gemeinsame Anwesenheit bei der Befundaufnahme gebeten und es hat funktioniert.
Beim Begehen der Dachfläche war festzustellen, dass bei den meisten Kreuzstößen Folienflecken aufgeschweißt waren, bei einigen nicht. Die Überprüfung ergab, die Nahtkanten waren nicht abgeschrägt worden, daher geringe Öffnungen, ein Eindringen mit der Prüfnadel war möglich. Also Vereinbarung: Der geringfügige Mangel wird durch Überschweißen behoben, dieses wurde auch sofort noch während der Befundaufnahme erledigt. Schlimmer war da schon, dass in einigen Bereichen die Punktbefestiger aus dem Untergrund ausgewandert waren und die Dachhaut deutlich vom Untergrund abhoben. Nach kurzer Diskussion wurde das neuerliche Setzen mit dem Überschweißen eines Streifens vereinbart (am Bild L-förmiger Streifen). Diese Verbesserung musste auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, da keine Befestiger vorhanden waren. Ein nochmaliger Abnahmetermin wurde also vereinbart.
Wie das Leben so spielt, hatte ich bei einem wirklichen „Sauwetter” in der Gegend zu tun und dachte mir, fährst du vorbei und schaust was die Dachhaut bei diesem Wetter macht. Beim Besichtigen war zu sehen, dass das „Flattern” im Bereich des auskragenden Vordaches in extremer Form vorhanden ist und auch die Ursache des Ausziehens der Befestiger aus dem Untergrund sein könnte.
Natürlich wurde der Kontakt mit dem AN aufgenommen und vereinbart, dass die erste Bahn über dem Vordach nochmals geteilt wird und mittig eine weitere Befestigerreihe angebracht werden sollte. War ja kein Problem, mit Holzuntergrund ist das ja rasch erledigt. Der hellere längslaufende Streifen am Bild ist der Überschweißstreifen dieser zusätzlichen Befestigung.
Von diese „freiwilligen” Leistung war der AG erstaunt und im Endeffekt auch mit seinem Flachdach zufrieden, bezahlt hat er im übrigen danach auch sofort, sogar die Mehrkosten der Befestiger im Vordachbereich hat er übernommen (Sowieso-Kosten).
Bei der „Friedenspfeife” sprich dem gemütlichen Zusammensitzen nach der Abnahme hat sich auch das Missverständnis aufgeklärt. Der AG als Endverbraucher konnte natürlich nicht unterscheiden zwischen den Bewegungen der Dachhaut aus dem Windsog über der, mit einer Betondecke hergestellten Dachfläche und dem trommelfellartigen Spannen über der Holzkonstruktion des Vordaches und hat seinem AN gegenüber immer nur vom „Flattern” gesprochen, dieser hat aber auch nicht nachgefragt wo, welches Phänomen auftritt.
Das alte Sprichwort „Beim Reden kommen die Leut zusammen” hat doch auch heute noch seine Berechtigung.
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